Hinweise und Anmerkungen
Frachtkosten, Verpackungen und Dienstleistungen
Frachtkosten, Verpackungen und Dienstleistungen sind nicht
skontierfähig.
Verpackungsmaterialien gehen in das Eigentum des Käufers über.
Die Bezeichnung „lose“ bedeutet grundsätzlich unverpackte Ware.
Bei Lieferung im Big Bag sind die Kosten für den Big Bag und dessen
Befüllung enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
Unsere Angebote umfassen grundsätzlich die Lieferung der vereinbarten
Materialien. Weitere Ausführungs-, Verlege- oder Bauleistungen sind nur
Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Umrechnungsfaktoren und Ergiebigkeiten
Umrechnungsfaktoren, Gewichtsangaben, Bedarfsberechnungen und angenommene
Ergiebigkeiten sind Richt- und Erfahrungswerte. Aufgrund natürlicher
Materialschwankungen und unterschiedlicher Einbau- und
Verarbeitungssituationen können die tatsächlichen Werte abweichen.
Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen
Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich vollständig
in der beauftragten Menge abzunehmen.
Soweit für die Fertigung Zeichnungen, Skizzen, Maße oder sonstige
technische Angaben benötigt werden, sind diese vom Auftraggeber
bereitzustellen. Die Erstellung entsprechender Fertigungs- oder
Produktionszeichnungen durch die Nord-Stein GmbH kann kostenpflichtiger
Bestandteil des Auftrags sein.
Angegebene Lieferzeiten für Sonderanfertigungen beginnen grundsätzlich
erst, wenn sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen
vollständig vorliegen und die Bestellung von uns bestätigt wurde.
Gebrauchte und historische Natursteine
Gebrauchte beziehungsweise historische Natursteinprodukte, insbesondere
Gebrauchtpflaster, entsprechen aufgrund ihres Alters und ihrer bisherigen
Verwendung grundsätzlich nicht den Maß- und Qualitätsanforderungen neuer
normierter Produkte.
Bei Gebrauchtpflaster ist mit einem Anteil von etwa 6 % an nicht
verwendungsfähigem Material beziehungsweise Fremdkörpern zu rechnen.
Ausbau-, Nutzungs- und Alterungsspuren sowie Asphaltanhaftungen oder
vergleichbare Rückstände können vorhanden sein und sind bei historischen
Materialien handelsüblich.
Wir empfehlen, historische Chargen vor Auftragserteilung vollständig oder
in geeignetem Umfang vor Ort zu besichtigen.
Abholung und Ladungssicherung
Bei Abholung der Ware ist der Abholer beziehungsweise Fahrzeughalter oder
Fahrzeugführer für die Einhaltung des zulässigen Ladegewichts sowie für
die ordnungsgemäße und verkehrssichere Ladungssicherung verantwortlich.
Baustofflieferungen
Reine Baustofflieferungen stellen keine Bauleistungen im Sinne der
Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen dar. Ein Steuerabzug
nach § 48 EStG ist bei reinen Materiallieferungen daher grundsätzlich
nicht vorgesehen.
Produkte aus Fernost
Für entsprechende Materialien kann die Einhaltung der ILO-Konvention
Nr. 182 auf Wunsch durch die jeweils verfügbaren Nachweise beziehungsweise
Erklärungen dokumentiert werden.
Bestimmte Zertifizierungen, Fair-Trade-Nachweise oder sonstige
Herkunftsnachweise werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde.
Naturbedingte Abweichungen
Naturstein ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Farbe, Farbspiel,
Struktur, Zeichnung, Körnung, Aderung, Poren, Einschlüssen und
Oberflächenstruktur können innerhalb einer Gesteinsart und auch innerhalb
einer einzelnen Charge auftreten.
Solche naturbedingten und handelsüblichen Abweichungen bleiben
vorbehalten. Dies gilt auch für Veränderungen, die sich aufgrund
natürlicher Alterung, Witterung oder mineralischer Bestandteile ergeben,
einschließlich möglicher korrosionsbedingter Verfärbungen.
Wasseraufnahme und Abtrocknungsverhalten
Natursteine können unterschiedliche Wasseraufnahmen aufweisen.
Schwankungen können auch innerhalb desselben Gewinnungs- oder
Produktionsvorkommens auftreten.
Daraus kann nach der Verlegung ein unterschiedliches oder unregelmäßiges
Abtrocknungsverhalten innerhalb einer Fläche resultieren.
Gesteinsbezeichnungen
Handelsübliche Bezeichnungen wie Granit, Basalt oder Sandstein können im
Natursteinhandel teilweise als übergeordnete beziehungsweise
handelsübliche Materialbezeichnungen verwendet werden.
Bestimmte petrografische Eigenschaften oder Prüfwerte werden nur dann
geschuldete Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Besondere Materialeigenschaften
Materialien, die von der Nord-Stein GmbH unter der Handelsbezeichnung
„Basalt“ geführt werden, sind nicht generell säurebeständig. Haarrisse
können materialtypisch auftreten.
Bei Materialien wie Kandla-grey und Rivano-grau können aufgrund
eisenhaltiger Mineralbestandteile Rost- beziehungsweise
Oxidationsverfärbungen auftreten.
Travertin besitzt naturbedingt Hohlräume. Durch Nutzung und Bewitterung
können weitere Hohlräume sichtbar werden. Frostbedingte Veränderungen
können bei Feuchtigkeit in solchen Hohlräumen nicht vollständig
ausgeschlossen werden.
Bei veredelten Sedimentgesteinen können sich dünne Oberflächenschichten
lösen.
Bei spaltrauen Materialien wie Schiefer, Quarzit, Sandstein oder Porphyr
sind Abspaltungen, Spaltabsätze und unterschiedliche Oberflächenhöhen
gesteinstypisch.
Wareneingangsprüfung
Gelieferte Materialien sind nach Erhalt und vor der Verarbeitung auf die
vereinbarten Eigenschaften, Menge, Ausführung und erkennbare Mängel zu
prüfen.
Beanstandungen sind vor der Verarbeitung beziehungsweise dem Einbau
anzuzeigen.
Verarbeitung und Verlegung
Wir empfehlen grundsätzlich, Natursteinprodukte durch einen entsprechend
qualifizierten Fachbetrieb verarbeiten beziehungsweise verlegen zu lassen.
Bei Planung und Ausführung sind die für das jeweilige Vorhaben geltenden
technischen Regeln, Normen, Merkblätter und Herstellervorgaben zu
berücksichtigen.
Pflege und Winterdienst
Um Natursteinoberflächen langfristig zu erhalten, empfehlen wir eine
materialgerechte Reinigung und Pflege.
Streu- und Auftausalze sollten auf Natursteinflächen grundsätzlich
vermieden werden, soweit für das jeweilige Material keine ausdrückliche
Freigabe besteht.