Hinweise und Anmerkungen
Frachtkosten, Verpackungen und Dienstleistungen sind nicht skontierfähig. Verpackungsmaterialien gehen in das Eigentum des Käufers über. Der Begriff „lose“ versteht sich grundsätzlich unverpackt. Im Big Bag versteht sich inkl. Kosten für Befüllung und Big Bag. Unser Angebot beinhaltet allein die Lieferung des Materials, nicht weitere Ausführungsleistungen.
Umrechnungsfaktoren und angenommene Ergiebigkeiten sind als Richt- und Erfahrungswerte zu verstehen. Eine Gewähr kann hierfür nicht übernommen werden.
Sonderbestellungen müssen komplett in der beauftragten Menge abgenommen werden. Bei Bedarf müssen notwendige Fertigungsskizzen der jeweiligen Einzelteile durch den Kunden bereitgestellt werden oder können kostenpflichtig Bestandteil des Auftrages werden. Die angegebenen Lieferzeiten beginnen erst nach Erhalt aller von uns benötigten Unterlagen und unserer schriftlichen Bestätigung.
Gebrauchtpflaster entspricht generell nicht der DIN bzw. anderen Normen. Bei Lieferung von gebrauchtem Pflaster ist ein möglicher Anteil von ca. 6% an nicht verwendungsfähigem Material und Fremdkörpern zu berücksichtigen. Es können Asphaltanhaftungen, sowie ausbaubedingte Spuren an den Sichtflächen vorhanden sein. Dies ist ebenfalls handelsüblich. Wir empfehlen dringend die Besichtigung der Gesamtcharge vor Auftragserteilung.
Für das verkehrssichere Verstauen der Ladung und das Einhalten des Ladegewichtes ist ausschließlich der Abholer (Fahrzeughalter- bzw. führer) verantwortlich.
Baustofflieferungen sind keine Bauleistungen im Sinne des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung. Ein Steuerabzug nach § 48 EStG ist daher nicht zulässig.
Für Materialien aus Fernost gilt: die Einhaltung der ILO- Konvention 182 kann auf Wunsch durch eine Eigenerklärung belegt werden. Ein Fair-Trade Nachweis o.ä. wird jedoch nicht Vertragsbestandteil.
Abweichungen in Struktur und Farbe der Natursteinmaterialien bleiben vorbehaltlich, soweit diese in der Natürlichkeit des Materials begründet liegen und handelsüblich sind. Dies schließt korrosionsbedingte Verfärbungen ein und gilt auch über den bemusterten Rahmen hinaus.
Natursteine weisen unterschiedliche Wasseraufnahmen auf. Sie kann auch innerhalb eines Produktionsvorkommens variieren. Daraus kann, unter Umständen, ein unregelmäßiges Abtrocknungsverhalten innerhalb der verlegten Natursteinfläche resultieren.
Die Begriffe Sandstein, Basalt oder Granit werden als Synonyme für Hart- und Weichgesteine verwendet. Dies bedeutet nicht, dass die jeweiligen petrografischen Werte hierfür belegt sind. Spezielle petrografische Werte werden erst nach konkreter Vereinbarung Bestandteil eines Auftrags.
Material, das von der Fa. Nord-Stein GmbH mit dem Namen Basalt betitelt wird, ist nicht säurebeständig. Zudem sind Haarrisse bei diesem Material möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei dem Material Kandla-grey und Rivano-grau können aufgrund des hohen Eisenanteils im Mineralbestand Rostflecken entstehen. Diese können durch einen Rostlöser entfernt werden. Travertin zeigt im Laufe der Zeit oft mehr Hohlräume als im Lieferzustand. Durch Abwitterung und Nutzung der Fläche werden Löcher direkt unterhalb der Oberfläche nachträglich sichtbar. Spätere Abplatzungen aufgrund gefrorener Feuchtigkeitsablagerungen, die sich in den Hohlräumen von Travertin gebildet haben, sind nicht gänzlich auszuschließen. Bei veredelten Sedimentgesteinen können sich dünne Oberflächenschichten lösen.
Bei Spaltmaterialien, wie z.B. Schiefer, Quarzit, Sandstein oder Porphyr, sind Abspaltungen entlang der Oberfläche gesteinstypisch, ebenso wie Oberflächenabsätze. Spaltabsätze an der Oberfläche von spaltrauen Produkten sind den natürlichen Spalteigenschaften des jeweiligen Gesteins geschuldet.
Alle gelieferten Materialien sind nach Erhalt umgehend auf die vereinbarten Vertragsbestandteile zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind vor der Verarbeitung anzuzeigen.
Wir empfehlen generell unsere Materialien durch einen zertifizierten Fachbetrieb verarbeiten zu lassen. Somit besteht die Sicherheit, dass die Ausführung der Arbeiten entsprechend den Regeln des Handwerks und unter Berücksichtigung der gültigen Normen, z. B. ZTV- Wegebau, DIN EN 18318, Merkblatt SLG Pflasterdecken und Plattenbeläge, erfolgt.
Um unsere Produkte dauerhaft ansprechend zu halten, sind Streu- und Auftausalze zu vermeiden. Weiterführende Pflegehinweise sind bspw. unter https://www.lithofin.de/ einzusehen.